Sachverständigenwesen

Qualität aus Erfahrung – Leistung aus Leidenschaft

Wir helfen Ihnen

Wenn es um die Qualitätsbeurteilung von Reinigungsleistungen und die Möglichkeit von möglichen Reinigungszeiten, den sogenannten Leistungskennzahlen geht oder um Gutachten für die Gebäudereinigung, dann sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.

Reinigungsleistungen sind bei der Beurteilung von Angeboten oftmals nicht vergleichbar. Hier finden Sie durch uns die fehlende Unterstützung. Wir unterscheiden zwischen der geforderten Reinigungsleistung und der tatsächlich erbrachten Reinigungsleistung. Wir betrachten in Ihrem Objekt den Vorgang der Leistungserbringung in Verbindung mit dem erbrachten Ergebnis.

Sie möchten wissen, wie schnell gereinigt werden kann? Dann ist die Ermittlung von Leistungskennzahlen unumgänglich. Die Leistungskennzahl gibt Auskunft über Schwachstellen in der Kalkulation oder im Leistungsverzeichnis, aber auch in der Erfüllung der Arbeitsleistung.

Die Ermittlung der tatsächlichen Leistungskennzahlen, auch Mustergültig für einige Beispielräume in Ihrem Objekt, kann vor Ausschreibungen die Seriosität der Angebote aufzeigen und im laufenden Reinigungsgeschäft die Unzufriedenheit des Nutzers vermeiden.

Wenn möglich, betrachten wir unter dem Aspekt der tatsächlichen Umsetzbarkeit, die Optimierungsmöglichkeiten zur Steigerung der Reinigungsleistung und auch zur Steigerung höherer Leistungskennzahlen.

Als Sachverständiger für den Bereich Facility Management/Gebäudereinigung sind Prozessoptimierungen gerade im Bereich Facility Management/Gebäudereinigung unsere Stärke. Wir ermitteln unsere Daten auf der Grundlage des tatsächlichen Objekts und vergessen dabei nicht, dass wir mit Menschen arbeiten.

Wir erstellen Gutachten für die Gebäudereinigung. Als öffentlich bestellter Sachverständiger für das Gebäudereinigerhandwerk erhalten Sie sowohl Privatgutachten, wie auch gerichtlich verwertbare Gutachten von uns.

a notebook with a pen and glasses on top of it

Privat-,
Gerichts-,
und
Versicherungs­gutachten

Gerichtsgutachten
Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, wird das zuständige Gericht mit der Rechtsprechung beauftragt. Dem Gericht obliegt die Auswahl eines qualifizierten Sachverständigen zur Erstellung eines Gerichtsgutachtens. Hierdurch wird die fachliche Expertise zu einem Rechtsstreit durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Schriftform oder mündlich erbracht. Die objektive, unabhängige und qualifizierte Feststellung des Sachverständigen versetzt das Gericht in die Lage Detail- und Fachwissen zu dem Sachverhalt in Erfahrung zu bringen und dies in der Rechtsprechung zu berücksichtigen.

Privatgutachten
Ein Privatgutachten kann durch jede Person oder jedes Unternehmen beauftragt werden. Ist der Sachverhalt unklar, fraglich oder Sie möchten fachliche Gewissheit haben, beispielsweise zu einer Leistungserbringung oder einem Produkt, ist das Fachwissen des unabhängigen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erforderlich. Sie formulieren die Fragestellung und erhalten ein qualifiziertes und verständliches Gutachten. Die Sachverständigen können und dürfen jedoch keine Rechtsberatung vornehmen!

Schiedsgutachten
Sind Auftragnehmer und Auftraggeber unterschiedlicher Meinung bezüglich eines Sachverhaltes, so hilft die Erstellung eines unabhängigen und qualifizierten Schiedsgutachtens. Beide Parteien verständigen sich verbindlich darauf, dem Gutachten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu folgen. Diese Vorgehensweise entlastet nicht nur die Gerichte, sondern vermeidet auch ein kostenintensives und langwieriges Gerichtsverfahren.

Leistungsüberblick

Für Objektbetreiber:

  • Optimierungen von Reinigungsplänen im Objekt. Bezahlen Sie nur die Leistungen, die Sie wirklich benötigen
  • Durchführung von QM-Maßnahmen Ihres Dienstleisters, damit Unstimmigkeiten bezüglich der zu erbringenden Leistungen erst gar nicht entstehen
  • -. die Begleitung von Reinigungsarbeiten nach Baumaßnahmen. Von der Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen bis zur Durchführung der Arbeiten.
  • Abnahme von Reinigungsleistungen der Unterhaltsreinigung, Bauschlussreinigung und von Sonderreinigungen
  • Schulung Ihres Personals oder das Personal des Dienstleisters, um ein Optimum an Leistung zu erzielen
  • in Streitfällen die Schlichtung mit Ihrem Dienstleister am runden Tisch, bevor Sie sich um einen juristischen Beistand kümmern müssen

Für Dienstleister:

  • Objektoptimierungen von Reinigungsleistungen, damit Ihre Kalkulation stimmt
  • Mitarbeiterschulungen zur Umsetzung von Vorgaben
  • Hilfestellungen bei Kundengesprächen
  • Gutachten
  • Musterflächen
    u.v.m.
A stack of thick folders on a white surface

person holding round clear container

Messungen und Laborprüfungen

Wir messen für Sie nicht nur

  • Schichtdicken von Beschichtungen auf metallischen und nicht-metallischen (zum Beispiel die Schichtdicke von PU-Beschichtungen auf einem elastischen Bodenbelag wie Linoleum oder PVC)
  • Glätte durch Ermittlung des Gleitreibungskoeffizienten mit unserem mobilen Messgerät
  • den Glanzgrad von Werkstoffen zum Beispiel nach einer Oberflächenvergütung
  • sondern ermitteln auch RLU´s (Relativ light units) als Nachweis für Eiweißrückstände, um die Reinigungsqualität beurteilen zu können.

Öffentlich bestellter Sachverständiger – das staatliche Gütesiegel für geprüften Sachverstand

Aufgaben und Aufträge – Gutachter, Berater und Schlichter

Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit – etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde.

Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche Vergütungsordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus.

Gesetzgebung – Vertrauen und Sicherheit

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.

Öffentliche Bestellung und Vereidigung – Gütesiegel für Sachverstand

Die Nachfrage nach Sachverständigendienstleistungen nimmt europaweit zu. Unternehmen, Gerichte wie auch Verbraucher, die das Know-how eines deutschen Sachverständigen benötigen, stehen vor der Kernfrage: wie einen qualifizierten Sachverständigen finden?
Die Antwort fällt leicht: Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität – in Deutschland ebenso wie im Europäischen Binnenmark

Ihr Kontakt zu uns

Sie haben bereits konkrete Vorstellungen und möchten ein Angebot einholen? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns telefonisch.

Sachverständigenbüro S. Hintze

Am Sickeskreuz 12a
47877 Willich



Weitere Links